Kurzantwort: Wenn in einem Mehrparteienhaus zuerst der Erdgeschossabfluss blockiert oder Wasser austritt, liegt die Verstopfung meist in der gemeinsamen Hauptleitung oder Grundleitung unterhalb des Erdgeschosses. Das ist kein Problem eines einzelnen Mieters, sondern erfordert die sofortige Information des Eigentümers oder Hausverwalters.
Warum trifft es das Erdgeschoss zuerst?
Das Abwasser aller Stockwerke läuft durch Fallrohre in eine gemeinsame Sammelleitung, die horizontal im oder unter dem Kellerboden verläuft. Verstopft diese Grundleitung, staut sich das Wasser zurück. Da der Erdgeschossabfluss am nächsten an dieser Leitung liegt, wird er als erster überflutet. Während Obergeschosse noch normal entwässern, kommt es unten bereits zum Rückstau.
Typische Ursachen im Mehrparteienhaus
- Eingewachsene Baumwurzeln: In Köln sind besonders ältere Straßenzüge mit großem Baumbestand betroffen. Wurzeln dringen durch Muffenverbindungen ein und wachsen jahrelang unbemerkt.
- Fettablagerungen in der Grundleitung: Über mehrere Parteien hinweg kann sich Fett zu einem massiven Pfropfen aufbauen.
- Eingestürzte Rohrabschnitte: In Gründerzeithäusern brechen alte Tonrohre ein und versperren die Leitung.
- Fremdkörper: Feuchttücher, Spielzeug oder Bauschutt nach Renovierungsarbeiten.
Rückstau: besonderes Risiko für Keller
Liegt der Kellerabfluss oder ein Kellerwaschanschluss unter der Rückstauebene des öffentlichen Kanals, kann bei starken Regenfällen oder blockierter Grundleitung auch Kanalwasser von unten eindrücken. In Köln empfiehlt die Stadtentwässerung (StEB) für Tieflagen das Nachrüsten einer Rückstauklappe in der Grundleitung.
Sofortmaßnahmen für Mieter
- Wasserverbrauch stoppen: Bitten Sie alle Parteien im Haus, kein Wasser ablaufen zu lassen.
- Vermieter oder Hausverwaltung informieren: Schreiben Sie eine kurze Nachricht mit Uhrzeit und Beschreibung des Problems, am besten auch als SMS oder E-Mail als Nachweis.
- Bodenablauf sichern: Legen Sie ein Handtuch oder eine Folie um den Abfluss, um eine mögliche Überschwemmung einzudämmen.
- Nicht selbst entstopfen: An der Grundleitung ohne Fachkenntnisse zu arbeiten kann den Schaden vergrößern.
Was der Eigentümer tun muss
Grundleitungen innerhalb des Grundstücks fallen in die Unterhaltspflicht des Eigentümers. Das gilt auch, wenn die Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung einer Partei entstand. Der Eigentümer beauftragt einen Fachbetrieb mit Kamerainspektion und Hochdruckreinigung. Bei einem strukturellen Schaden (Einbruch, Wurzelbefall) muss er sanieren.
Kosten und Regress
Wenn ein Mieter nachweislich die Verstopfung verursacht hat (zum Beispiel durch Feuchttücher oder Küchenfette), kann der Eigentümer die Reinigungskosten zurückfordern. In allen anderen Fällen trägt der Eigentümer die Kosten. Die üblichen Preise für eine Grundleitungsreinigung in Köln liegen zwischen 200 und 500 Euro, abhängig von Länge und Aufwand.
Vorbeugung
Eine Grundleitungsinspektion alle fünf bis acht Jahre lohnt sich in älteren Gebäuden. Außerdem sollte jede Partei auf das Spülen von Feuchttüchern und Fetten verzichten. Ein Aushang im Treppenhaus mit klaren Hinweisen zur Abwassernutzung senkt die Häufigkeit solcher Einsätze erheblich.